Foto=Reporter Min Seon-yoo
[Herald POP=Reporter Kang Ka-hee] Nayeon von der Gruppe Twice gewann eine Standardklage im Wert von 600 Millionen Won.
Nach Angaben der Rechtsgemeinschaft vom 19. entschied die 13. Zivilkammer des Seoul Eastern District Court, dass Herr A die von Herrn A gegen Nayeon und Nayeons Mutter eingereichte Darlehensklage über 600 Millionen Won verloren habe.
Herr A ist der ehemalige Liebhaber von Nayeons Mutter und reichte im Januar letzten Jahres eine Klage gegen Nayeons Mutter und Tochter ein. Dem Urteil zufolge überwies Herr A von 2004 bis 2016 rund 535,9 Millionen Won an Nayeon. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Nayeon und Nayeons Mutter in einem Zeitraum von sechs Jahren von 2009 bis 2015 etwa 115,61 Millionen Won mit einer Kreditkarte im Namen von Herrn A bezahlt hatten.
Herr A reichte eine Klage ein und sagte: „Damals habe ich ihm auf Wunsch von Nayeons Mutter die notwendigen Mittel geliehen, einschließlich der Lebenshaltungskosten.“ versprach, das Geld zurückzuzahlen, als sie als Sängerin debütierte, aber Nayeons Seite „Ich habe mein Versprechen gebrochen“, behauptete er. Zwei Bekannte von Herrn A traten ebenfalls als Zeugen auf und sagten: „Herr A sagte normalerweise: ‚Wenn Nayeon debütiert, versprach Nayeon, das Geld zurückzuzahlen, das sie bisher unterstützt hatte.‘“
Das Gericht erkannte die Forderung von Herrn A jedoch nicht an. Das Gericht räumte ein, dass Herr A über einen Zeitraum von 12 Jahren einen Betrag im Wert von 600 Millionen Won an Nayeon überwiesen hatte, sagte jedoch: „Es gibt keine Beweise dafür, dass dies als Darlehen anerkannt werden kann“ und „Angesichts der Anzahl, des Zeitraums, der Höhe und der Umstände von …“ Finanztransaktionen usw. Er sagte: „Es ist schwer zu glauben, dass die Seite von Herrn A und Nayeon sich darauf geeinigt hat, es zurückzugeben.“
Er fügte dann hinzu: „Angesichts der Tatsache, dass sich die Mutter von Herrn A und Nayeon in einem befanden Aufgrund seiner damaligen Liebesbeziehung ist es schwer zu schließen, dass es sich um ein Darlehen handelte. „Das ist nicht möglich“, sagte er. „Wenn man bedenkt, dass es um monatliche Miete, Kommunikationsgebühren, Darlehen und Studiengebühren geht, kann man das sehen.“ die Zahlung erfolgte für den Lebensunterhalt.“
Herr A legte keine Berufung ein, nachdem er im ersten Verfahren verloren hatte, sodass das Urteil bestätigt wurde. Dazu sagte Nayeons Agentur JYP Entertainment: „Das Urteil ist bereits finalisiert und abgeschlossen, daher haben wir nichts zu sagen, da es nichts mit den Unterhaltungsaktivitäten des Künstlers zu tun hat.“ „Wir werden energische rechtliche Schritte dagegen einleiten.“ die Sache“, sagte er.
Mittlerweile führt Twice, zu der die Gruppe Nayeon gehört, ihre fünfte große Welttournee mit 44 Konzerten in 25 Städten auf der ganzen Welt durch. Am 23. und 24. werden sie „READY TO BE“ in der Impact Arena in Bangkok, Thailand, aufführen.